Ob Immobilienkauf oder Ehevertrag, Gesellschaftsvertrag oder Grundschuldbestellung: Wenn eine Partei nicht fließend Deutsch spricht, muss die Beurkundung verdolmetscht werden.
Wir unterstützen Notare und ihre Mandanten in allen Phasen, von der Kommunikation über die Vorübersetzung von Unterlagen bis hin zur Beurkundung selbst.
Versteht eine Partei kein oder nur wenig Deutsch, muss ein Dolmetscher die Beurkundung begleiten. Wir übersetzen zuverlässig, ohne den Prozss unnötig in die Länge zu ziehen.
Nur die deutsche Originalfassung der beurkundeten Unterlagen ist rechtskräftig; aber die Parteien sollten die Inhalte im Voraus kennen. Wir fertigen Vorübersetzungen von Dokumenten an und halten diese auch bei neuen Versionen aktuell.
Oft können sich Notare und ihre Mandanten im Vorfeld ausreichen gut verständigen. Wenn das mal nicht der Fall ist, unterstützen wir Sie bei der Kommunikation. Ob Englisch oder Russisch, mündlich oder schriftlich.
Sie wissen nicht genau, wie die Beurkundung mit einem Dolmetscher abläuft? Sie sind sich nicht sicher, ob Sie Unterstützung brauchen? Wir beraten Sie gerne, kostenlos und unverbindlich.
Notarielle Dokumente sind rechtlich bindend und oft von erheblicher Tragweite. Ein Immobilienkauf, eine Unternehmensgründung oder eine Vollmacht – all diese Rechtsgeschäfte erfordern vollständiges Verständnis aller Beteiligten. Wir bieten Ihnen die notwendige juristische Sensibilität und sprachliche Expertise.
Verlassen Sie sich auf unsere Stärken:
Ein erfolgreicher Notartermin mit Dolmetscherbeteiligung beginnt mit der richtigen Vorbereitung. Wir besprechen vorab den Anlass der Beurkundung, unterstützen Sie wenn nötig bei der Kommunikation, und übersetzen auf Wunsch die zu beglaubigten Dokumente. Beim Termin selbst stellen wir sicher, dass die rechtlichen Konzepte korrekt vermittelt werden, und alle Beteiligten die Tragweite ihrer Unterschrift vollständig erfassen.